§
1 Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An die
in unseren unverbindlichen Angeboten genannten Preise für
die Wiederbefüllung von Farb- bandkassetten, Tonerkartuschen
und Tintenpatronen halten wir uns, sofern nicht ausdrücklich
anders vereinbart 60 Tage, an die in unseren unverbindlichen
Angeboten genannten Preise für Neuprodukte halten wir uns,
sofern nicht aus- drücklich anders vereinbart 14 Tage ab
Datum unseres Angebotes gebunden.
Die in unseren Preislisten angegebenen Preise gelten für
mindestens 90 Tage ab der Gültigkeit der Preisliste. Eine
neue Preisliste wird jedem Kunden, welcher eine dauerhafte Geschäftsbeziehung
zu uns unterhält, mindestens 30 Tage vor deren Gültigkeit
zugesandt.
Wir berechnen keine Mindermengenzuschläge. Für Aufträge
unter netto DM 100,00 / Euro 51,13 berechen wir eine Porto-
und Verpackungspauschale in Höhe von DM 5,00 / Euro 2,56,
sofern die Lieferung nicht durch unseren Service oder unseren
Außendienstmitarbeiter erfolgt. Wir behalten uns vor,
beim Verkauf von Neukassetten und Tonerkartuschen uns in Rechnung
gestellte Transportkosten weiter zu berechnen.
Unsere Preise gelten jeweils in der angegebenen Währung.
Dies ist in der Regel die Deutsche Mark oder der EURO. Wir behalten
uns jedoch vor in US-Dollar, Schweizer Franken und anderen Währungen
anzubieten und zu fakturieren. Es gilt immer die Währung,
die auf den Angeboten bzw. Rechnungen angegeben ist.
§ 2 Lieferzeiten
Die Rücklieferung, der durch unseren Service bzw. durch
unsere Außendienst- mitarbeiter abgeholten Farbbänder,
erfolgt zu dem mit diesem vereinbarten Termin.
Die Rücklieferung, der an uns eingesandten Farbbänder,
erfolgt schnellst- möglichst; in der Regel werden die Farbbänder
nach 10 Arbeitstagen zurück- gesandt.
Liefertermine oder Lieferfristen, die für uns verbindlich
sein sollen, bedürfen hierzu unserer schriflichen Bestätigung.
Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer
Gewalt und bei Maschinen- und Werkzeugbruch haben wir –auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen - nicht zu vertreten.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt. Wir bemühen
uns jedoch prinzipiell um die Auslieferung des gesamten Auftrages
innerhalb der obigen Fristen.
Wünscht der Käufer die Lieferung als Eil- oder Expresslieferung,
so trägt der Käufer hierfür die tatsächlichen
Kosten.
§ 3 Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch
bei frachtfreier Lieferung und bei Auslieferung durch unseren
Service- bzw. Außendienst- mitarbeiter.
§ 4 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Wir belassen
dem Käufer die Wahl, ob er für den reklamierten Artikel
eine Ersatzlieferung oder die Rückerstattung des Kaufpreises
wünscht. Ist der reklamierte Artikel irreparabel defekt,
so kann der Käufer nur die Rückerstattung des Kaufpreises,
nicht die Lieferung eines fabrikneuen Artikels verlangen.
Der Käufer muß uns den Mangel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Bekanntwerden
der Reklamation, mitteilen. Die Gewährleistung gilt nicht
für vom Käufer zu vertretende Defekte, insbesondere
durch Fehler bei der Anwendung, wie z. B. falsches Einlegen
der Farbbänder bzw. Kartuschen in das Ausgabegerät
oder durch eine zu lange Benutzung der Farbbänder im Drucker.
Dies schadet dem Drucker, sowohl bei von uns wiederbefüllten
Farbbänder, wie auch bei fabrikneuen Kassetten. Der Käufer
hat sich hier an die Angaben des Druckerherstellers zu halten.
Die Angaben über die Laufzeit der Farbbänder sind
dem jeweiligen Druckerhandbuch zu entnehmen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist in jedem Falle ausgeschlossen.
Wir haften für alle Schäden, die durch von uns wiederbefüllte
Farbbänder, Tintenstrahlpatronen oder Tonerkartuschen an
der Hardware entstehen könnten. Wir haften nicht für
normalen Verschleiß.
Wir haften nicht für Folgeschäden wie z. B.: entgangene
Gewinne, höhere Personalkosten u.ä. bedingt durch
einen Druckerausfall.
Tritt an der Hardware ein Schaden auf, so muß der Käufer
uns dies unverzüglich mitteilen. Der Käufer muß
uns die Gelegenheit geben, die defekte Hardware durch einen
unserer Techniker untersuchen zu lassen. |
Wir verpflichten
uns diese Untersuchung schnellstmöglichst vorzunehmen.
Prinzipiell ist der Käufer im Falle eines Schadens verpflichtet,
uns folgende Gegenstände umgehend zukommen zu lassen:
Das defekte Verbrauchsmaterial, welches für den Schaden
an der Hardware verantwortlich ist, das defekte Teil der Hardware,
sowie ein Technikerprotokoll, aus welchem der Grund des Defektes
an der Hardware eindeutig hervorgeht.
Laßt der Käufer die Hardware von einer Drittfirma
reparieren, ohne hierfür vorher unser Einverständnis
einzuholen, so muß der Käufer die Rechnung der Drittfirma
in jedem Falle selbst tragen.
Der Käufer hat keinen Anspruch darauf, dieselbe Anzahl
von Farbbändern, Tintenstrahlpatronen oder Tonerkartuschen
zu erhalten, die er uns geliefert hat. Sollten wir Qualitätsmängel
an der eingesandten Ware feststellen, wird dieser Artikel ausgemustert
und der fachgerechten Entsorgung zugeführt. Wir behalten
uns das Recht vor, ausgemusterte Artikel dem Käufer auf
dessen Kosten zurückzusenden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Unsere Rechnungen sind sofort zahlbar, ohne Abzug. Unberechtigte
Skonto- abzüge werden zurückgefordert.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Außendienstmitarbeiter sind berechtigt bis zu DM
500,00 / Euro 255,65 zu kassieren. Der Käufer muß
sich die Zahlung von unserem Außen- dienstmitarbeiter
quittieren lassen, ansonsten gilt diese als nicht geleistet.
Beträge über DM 500,00 / Euro 255,65 dürfen an
unsere Außendienst- mitarbeiter nur nach vorheriger schriftlicher
Bestätigung durch unser Haus erfolgen. Leistet der Käufer
an einer unserer Außendienstmitarbeiter eine Zahlung von
über DM 500,00 / Euro 255,65, ohne daß dem Käufer
eine schriftliche Einverständniserklärung aus unserem
Hause vorliegt, so gilt die Zahlung an uns als nicht geleistet,
auch wenn die Zahlung vom betreffenden Außendienstmitarbeiter
quittiert wurde.
Wir behalten uns das Recht der Nichtlieferung vor, sofern von
einem Käufer noch Rechnungen ausstehen, welche älter
als 21 Tage sind. In diesem Fall erhält der Käufer
die eingesandten Artikel unbearbeitet zurück. Für
die Rücksendung wird dem Käufer der entstandene Versandaufwand
in Rechnung gestellt.
Für Einzelfälle, insbesondere bei Lieferungen an uns
unbekannte Firmen, behalten wir uns den Versand der Leistung
vor. Die Arbeiten werden erst begonnen, sobald der Käufer
die zu erwartende Rechnungssumme auf eines unserer Konten überwiesen
hat. Dies gilt auch für Käufer, von denen uns wirt-
schaftliche Schwierigkeiten bekannt sind oder werden.
Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums sind wir
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen
in Höhe des von Geschäftsbanken üblicherweise
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu
berechnen.
§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort ist Gessertshausen.
Der Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtige
und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung
mit Vollkaufleuten ist ausschließlich Augsburg.
§ 7 Datenschutz
Im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes sind wir berechtigt,
die im Zusam- menhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen
Daten über den Käufer zu verarbeiten, zu speichern
und auszuwerten.
§ 8 Schlußklausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen unserer Vereinbarungen nicht berührt.
Unsere bisherigen allgemeinen Geschäftsbedingungen treten
hiermit außer Kraft.
Fa.
Holl & Stöhr GmbH ... drucken mit Köpfchen
86459 Gessertshausen
Stand
01. Juli 2001
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